Alle Artikel im September 2009
BGH: Keine Vollstreckbarkeit einer polnischen Gerichtsentscheidung über eine Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltszahlung in Deutschland
Eine Unterhaltspflicht ist nicht vollstreckbar, wenn die darauf basiernde Vaterschaftsfestellung auf Zeugen vom Hörensagen beruht, der Vater die Vaterschaft bestreitet und ein Gutachten anbietet.
[mehr]OLG Düsseldorf: Kein Betreuungsbonus und volle Anrechenbarkeit des Gehaltes, wenn kinderbetreuender Elternteil neben Kinderbetreuung arbeitet
Arbeitet jemand neben der Betreuung eines 3-jährigen Kindes, indiziert dies die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit den Belangen des Kindes. Ein Betreuungsbonus oder nur eine Teilanrechnung der tatsächlich erzielten Einkünfte kommt deshalb im Regelfall nicht in Betracht.
[mehr]LAG Hamm: Verzehr von Brotaufstrich – fristlose Kündigung unwirksam!
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zumutbar.
[mehr]AG Bonn: Abstellen eines Kinderwagens im Hauflur eines Mietshauses ist zulässig
Ein Kinderwagen darf im Hausflur eines Mietshauses abgestellt werden, wenn die Eltern im 2. Obergeschoß mit dem Kind (3 Monate alt) wohnen und kein Aufzug vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Erdgeschoß eine Zahnarztpraxis mit Kundenverkehr ist.
[mehr]LG Mannheim: Keine Erstattungspflicht der Krankenversicherung bei In-vitro-Fertilisation mit Dritt-Samenspende
Der infertile verheiratete Mann hat gegen seine private Krankenversicherung keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation, bei der die Eizellen seiner Ehefrau mit dem Samen eines Dritten befruchtet werden.
[mehr]Reform des Versorgungsausgleiches zum 01.09.2009
Der Gesetzgeber hat bereits das Unterhaltsrecht, das Verfahrensrecht und zusätzlich das Güterrecht geändert Zum 01.09.2009 wurde auch das Recht des Versorgungsausgleichs neu geregelt. Die wichtigsten Änderung werden hier vorgestellt.
[mehr]Umgangs- und Sorgerecht – Die Wichtigsten Änderungen durch das FamFG
Seit dem 01. September 2009 gilt das neue “Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit” (kurz: FamFG).
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