Ratgeber
BGH: Für Berechnung des Ehegattenunterhalts ist der Kindesunterhalt als Zahlbetrag abzuziehen
Das Einkommen wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts um den Kindesunterhalt reduziert. Ob der Kindesunterhalt als Zahlbetrag abgezogen wird war umstritten.
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