Ratgeber
BGH: Neues Unterhaltsrecht bedeutet nicht abrupten Wechsel von Kinderbetreuung zu einer Vollzeittätigkeit – individuelle Umstände maßgebend
Nach einem am 23.7.2009 veröffentlichten Urteil ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeittätigkeit notwendig. Vielmehr ist ein gestufter Übergang bis zu einer Vollzeittätigkeit möglich. Das alte Altersphasenmodell wurde nochmals abgelehnt.
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