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KG Berlin: Ein Kind darf “Djehad” genannt werden

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, daß ein Sohn den Vornamen “Djehad” erhalten darf. Die Erteilung dieses Vornamens beeinträchtigt nicht das Kindeswohl und zwar auch dann nicht, wenn das Wort „Djehad“ in dieser oder ähnlicher Schreibweise mit „Heiliger Krieg“ übersetzt werde.

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