Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im Juli 2009

BGH: Für Berechnung des Ehegattenunterhalts ist der Kindesunterhalt als Zahlbetrag abzuziehen

Das Einkommen wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts um den Kindesunterhalt reduziert. Ob der Kindesunterhalt als Zahlbetrag abgezogen wird war umstritten.

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BGH: Neues Unterhaltsrecht bedeutet nicht abrupten Wechsel von Kinderbetreuung zu einer Vollzeittätigkeit – individuelle Umstände maßgebend

Nach einem am 23.7.2009 veröffentlichten Urteil ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeittätigkeit notwendig. Vielmehr ist ein gestufter Übergang bis zu einer Vollzeittätigkeit möglich. Das alte Altersphasenmodell wurde nochmals abgelehnt.

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KG Berlin: Ein Kind darf “Djehad” genannt werden

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, daß ein Sohn den Vornamen “Djehad” erhalten darf. Die Erteilung dieses Vornamens beeinträchtigt nicht das Kindeswohl und zwar auch dann nicht, wenn das Wort „Djehad“ in dieser oder ähnlicher Schreibweise mit „Heiliger Krieg“ übersetzt werde.

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OLG Dresden: Abänderungsklage wegen Unterhaltsreform erfordert immer Einzelfallabwägung und Beachtung des Vertrauensschutzes

Ein vor der Unterhaltsreform geschlossener Vergleich ist nicht zwingend nach der Unterhaltsreform abzuändern, wenn die Vereinbarung nach neuem Recht “einen gerechten Interessenausgleich” darstellt.

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AG Essen: Verfestigte Lebensgemeinschaft liegt bereits nach einem Jahr vor

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach der Unterhaltsreform bereits nach einem Jahr vor. Die Folge ist, daß der Unterhalt frührer entfallen kann.

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BGH: Wohnwertvorteil bei zwei Wohnungen und Abzug von verbrauchsunabhängigen Kosten

Gehören einem Ehegatten zwei Wohnunen können ihm zwei Wohnwertvorteil zugegerechnet werden. Muß der Ehegatte als Wohnungseigentümer verbrauchsabhängige verbrauchsunabhängige Kosten tragen, können dies nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 2 BetrKV handelt. Dies hat der BGH entschieden

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