Ratgeber
BGH: bei einfach gelagerten Umgangsverfahren ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich
Bei einfach gelagerten Umgangsverfahren ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, obwohl Prozesskostenhilfe für die Gerichtskosten gewährt wird.
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