Ratgeber
BGH: Keine Senkung des Selbstbehaltes wegen geringer Wohnkosten aber wegen Zusammenleben mit Partner
Der BGH lehnt die Herabsetzung des Selbsthaltes wegen geringer Wohnkosten ab. Dies sei ein unzulässiger Eingriff in die allgemeine Lebensführung des Unterhaltspflichtigen. Dagegen kann eine Herabsetzung des Selbstbehaltes erfolgen, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt.
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