Ratgeber
Kammergericht Berlin: Unterhaltsberechtigter muß das Kind nicht in eine ganztägige Fremdbetreuung zu geben, um selbst Vollzeit zu arbeiten.
Nach der Scheidung muß der betreuende Elternteil das achtjährige Kind nicht ganztägig von Dritten betreuen lassen, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
[mehr]