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BGH läßt Befristung von Krankenunterhalt zu

Ob der Krankheitsunterhalt nach dem neuen Unterhaltsrecht zeitlich befristet werden kann, mußte aktuell der BGH entscheiden. Das alte Unterhaltsrecht ließ keine Befristung des Krankheitsunterhalt zu. Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch wegen Krankheit nach dem seit 01.01.2008 geltenden § 1578b BGB befristet werden kann.

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