Ratgeber
Anspruch der Eltern auf Unterhalt (sog. Elternunterhalt)
Eltern haben gemäß §§1601 ff BGB Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen Ihre eigenen Kinder. Dazu müssen die Eltern bedürftig sein und die Kinder leistungsfähig. Dieser Beitrag soll einen Überblick geben:
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