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BGH: Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Der Ehegatte, der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit geltend macht, trägt die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für seine Bemühungen. Er muss u.a. beweisen, welche Schritte er, wann und in welchen zeitlichen Abständen unternommen hat. Außerdem äußerte sich der BGH zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.

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