OLG Köln – Kinderbetreuende Elternteil muß nach Vollendung des 3. Lebensjahr des Kindes nicht vollschichtig arbeiten

Das OLG Köln hat entschieden, daß ein Ehegatten keine Vollzeiterwerbsobliegenheit nach der Scheidung hat, wenn das jüngste Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat; dies soll sogar dann gelten, wenn entsprechende Möglichkeiten der Kindebetreuung besteht. uch nach neuem Recht ist von einem stufenweisen Übergang in die Vollerwerbstätigkeit auszugehen.

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