Ratgeber
BAG: Trotz unwirksamer Kündigung nicht zwingend Gehaltsansprüche des Arbeitsnehmers – kein Annahmeverzug bei Erwerbsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß im Falle einer unwirksamen Kündigung der Arbeitnehmer trotzdem keinen Lohn verlangen kann, wenn in dieser Zeit arbeitsunfähig war.
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