Ratgeber
BGH: Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nun leichter möglich
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche in Betracht, wenn ein Partner wesentliche Beiträge geleistet hat, mit denen er ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen hat.
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