OLG Köln: Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt bleibt trotz Verschweigen von geringfügigen Einkommen möglich

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Anspruch von den nachehelichen Unterhalt nicht dadurch verwirkt wird, weil die Ehefrau im Verfahren über den Trennungsunterhalt verschwiegen hat, dass Sie über Einkommen verfügt

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