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BGH: Urteil zur Unterhaltsreform – Kinderbetreuende Ehefrau geht geschiedener Ehefrau vor, wenn die erste Ehe kinderlos blieb

Der BGH hat entscheiden, daß nach dem neuen Unterhaltsrecht u.U. die zweite Ehefrau der ersten (geschiedenen) Ehefrau vorgeht, wenn die zweite Ehefrau ein gemeinsames Kind betreut.
Außerdem nahm der BGH Stellung zu der Frage, ob die neue Ehefrau bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs der neuen und der geschiedenen Ehefrau berücksichtigt werden müsse.

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