Ratgeber
Fristen müssen beachtet werden – Angst vor amtlichen Schreiben kein Grund Fristen zu versäumen
Angst ist kein guter Ratgeber. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, daß Phobien gegen amtliche Schreiben keine hinreichende Begründung für versäumte Fristen seien. Es gibt daher keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
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