Ratgeber
OLG Düsseldorf – Auch nach neuem Unterhaltsrecht ist einer Ehefrau nur Teilzeittätigkeit zumutbar, wenn minderjährige Kinder betreut werden
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß es einem alleinerziehenden Ehegatten, der zwei Kinder betreut, nur zu einer Teilzeittätigkeit von 5 Stunden täglich gezwungen werden kann. Es hatte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts abgändert, daß eine Vollzeittätigkeit angenommen hatte.
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