Ratgeber
BGH: Ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich nicht unwirksam
Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat. Damit hat der BGH wiederum seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträge konkretisiert.
[mehr]