Ratgeber
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung ab 01.04.2008 in Kraft
Mit Wirkung zum 1.04.2008 ist das “Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren” in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes soll die Feststellung der Vaterschaft eine Kindes sein ohne – zwingend – die Vaterschaft anfechten zu müssen.