Ratgeber
Bundesarbeitsgericht: Kündigung muß eigenhändig unterschrieben werden – Namenskürzel reicht nicht aus!
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, daß für eine Kündigung das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet werden muß. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht.
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