OLG Köln: Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern bewirken nicht zwingend die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Solange sich Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern nicht auf das Kindeswohl auswirken, gibt es keinen Grund für die Übertragung des Sorgerechts. Dies hat das OLG Köln entschieden.

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