Scheidungsquote in Italien steigt wie in Deutschland: Das italienische Scheidungsrecht ist in vielen Teilen unterschiedlich zum deutschen Recht.

So gibt es in Italien ein Verpflichtung für die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt zu sein und können sich erst dann scheiden lassen.

Nachtrag: Seit 2015 gibt es ein neues italienisches Scheidungsrecht. Mehr zum neuen Scheidungsrecht lesen Sie hier.

Trotz allem ist aber unverkennbar, daß – wie in Deutschland – die Scheidungsquote auch in Italien steigt. 

Mitteilung des italienischen Amt für Statistik

Wie das italienische Amt für Statistik (ISTAT = Istituto nazionale di statistica) berichtet, ist die Anzahl der Scheidungen in Italien in der Zeit von 1995 bis 2005 um 74 % von 27.038 auf 47.036 gestiegen. Der größte Anstieg – nämlich um 5.669 Scheidungen- gab es im Jahre 1996 als 32.717 Ehescheidungen vollzogen wurden. Im Jahre 2001 wurden erstmals mehr als 40.000 Ehen in Italien geschieden. Im Jahre 2004 wurde die 45.000 – Marke überschritten und im Jahre 2005 wurden 47.036 Scheidungen in Italien ausgesprochen.

Scheidungsquote in Italien steigt. Mehr zum italienischem Scheidungsrecht.


Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahre 2005 201.693 Scheidungen ausgesprochen.

Auf das Jahr 2005 bezogen (= 47.036 italienische Scheidungen) bedeutet dies, daß von 1000 italienische Ehen, 3,2 Ehen geschieden wurden. In der Region Basilikata (Basilicata) wurden von 1000 Ehen nur 1,2 Paare, in Region Kalabrien 1,4 Paare und Sizilien 1,9 Ehen geschieden. Die höchste Scheidungsquote – bezogen auf 1000 Ehen – hat das Aostatal (Valle d´Aosta) mit 5,6 Ehescheidungen.

Ehedauer in Italien im Jahr 2005

Die Ehe dauerte im Jahre 2005 in Italien im Durchschnitt 17 Jahre.
Im übrigen: das Sorgerecht ging im Jahre 2005 in 82,7 % der Scheidungen an die Kindesmutter und nur zu 5,1 % an den Kindesvater. Im Jahre 2000 ging nach der Scheidung das Sorgerecht zu 86 % an die Kindesmutter und zu 6,6 % an den Kindesvater.

Weitere Informationen zum italienischen Scheidungsrecht finden Sie unter Mitteilung des “Istituto nazionale di statistica” vom 26. Juni 2007http://www.istat.it/salastampa/comunicati/non_calendario/20070626_01/testointegrale.pdf

Autor: Rechtsanwalt  Klaus Wille

und Fachanwalt für Familienrecht
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