Ratgeber
Wußten Sie schon dass…
im Arbeitsgerichtsprozeß keine gerichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der ersten Instanz von der Gegenseite erstattet werden.
[mehr]Wussten Sie schon, dass
im Arbeitsgerichtsprozeß keine gerichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der ersten Instanz von der Gegenseite erstattet werden? In einem Zivilprozeß hat in der Regel die unterlegende Partei die Kosten des Prozesses und damit auch der Gegenseite zu tragen. §12a Abs. 1 ArbGG macht hier für den Arbeitsprozeß eine Ausnahme. Danach werden in der Regel […]
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