OLG Köln: Fahrtkosten in geringer Höhe sind unterhaltsrechtlich nicht abzusetzen.
Berufsbedingte Fahrtkosten sind nach Auffassung des OLG Köln bei einer geringen Höhe von 11 EUR pro Monat nicht unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen.
[mehr]Berufsbedingte Fahrtkosten sind nach Auffassung des OLG Köln bei einer geringen Höhe von 11 EUR pro Monat nicht unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen.
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