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Wechselmodell kann nicht gerichtlich angeordnet werden

Das OLG Stuttgart hat entschieden, daß das Betreuungswechselmodell nicht durch das Gericht angeordnet werden kann und zwar auch dann nicht, wenn dies ein Elternteil beantragt. Streiten sich die Eltern über den Kindesaufenthalt, so muß grundsätzlich einem Elternteil das Aufenthaltsrecht zugesprochen werden.

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