Ratgeber
Unterzeichung eines Arbeitsvertrages und fehlender Hinweis auf eine Stellvertretung
Unterschreibt jemand für einen anderen einen Vertrag und “vergißt” die Stellvertretung zu offenbaren oder z.B. durch den Zusatz i.V. kenntlich zu machen, so bleibt der Unterzeichnende Vertragspartner.
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