Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Kündigung mit Zusatz “i.A.” ist unwirksam

Das Amtsgericht Hamburg gelangt mit seinem Urteil vom 08.12.2006 zur Berühmtheit. Es hat entschieden, daß eine Kündigung, die mit dem Zusatz “i.A” von einem Dritten unterschrieben wurde unwirksam ist.

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