Alle Artikel im Mai 2006
Keine Hinweispflicht des Arbeitsgebers auf die 3 – wöchige Frist der Kündigungsschutzklage
Der Arbeitgeber muss nicht auf die dreiwöchige Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hinweisen. Diese hat das Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz entschieden.
[mehr]Konfirmation des Kindes – wer muß diese zahlen?
ies hängt davon ab, ob diese Kosten als Sonderbedarf anzusehen sind oder nicht. Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 15.02.2006 entschieden.
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