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Einwurfeinschreiben – ein unsicheres Beweismittel?
Das OLG Koblenz hat in einem Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht.
[mehr]Unterhaltspflicht nach der Arbeitslosigkeit
Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Sie begründen dies damit, daß der Unterhalt wegen der wegfallenenen Einkünfte wegfallen. Dies ist aber nicht richtig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muß weiterhin Unterhalt zahlen.
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