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Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht

Verfahrenskostenhilfe wird durch den Staat gewährt. Immer mehr Menschen sind finanziell nicht in der Lage, einen Rechtsstreit zu führen. Um diesen Personen die Möglichkeit einzuräumen, gerichtliche Ansprüche durchzusetzen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Verfahrenskostenhilfe ist eine Form der Sozialleistung des Staates. Dadurch soll eine Gleichstellung zwischen “Armen und Reichen” erfolgen (BVerfGE in: FamRZ 2002, S. 665). […]

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