Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im Juli 2005

Erlaubte und unerlaubte Fragen beim Bewerbungsgespräch und Einstellungsgespräch

Der Arbeitgeber hat in einem Vorstellungsgespräch den Wunsch, umfangreiche Informationen über den (zukünftigen) Arbeitnehmer zu erhalten. Für den Arbeitgeber bedeutet eine Einstellung neben der personellen Verstärkung auch ein wirtschaftliches Risiko. Daher möchte er sich soweit als möglich absichern. Andererseits hat der Arbeitnehmer aber auch ein Interesse daran, sein Persönlichkeitsrecht geschützt zu wissen. Daher darf der Arbeitgeber bestimmte Fragen, die mit der neuen Arbeit überhaupt nichts zu tun haben, nicht stellen. Wo die Grenzen zu ziehen sind, ist nicht immer ganz einfach zu bestimmen. In den letzten Jahren wurden die Grenzen, welchen Fragen in einem Einstellungsgespräch möglich sind, klarer definiert.

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