Ratgeber
Ist ein sog. Umlaufverfahren für Betriebsratsbeschlüsse zulässig?
Der Betriebsrat hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen und Entscheidungen zu treffen. Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen durch einen Beschluß. Voraussetzungen dafür ist die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder und die rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung.
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