Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im Mai 2005

Umgangskosten sind in Ausnahmefällen anrechenbar

Die angemessenen Umgangskosten können bei einem Unterhaltsverpflichteten entweder zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes oder zu einer Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen.

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Wer Kindesunterhalt nicht zahlen kann, muss Insolvenzverfahren eröffnen

So kann man das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.02.2005 zusammenfassen. Mit diesem Urteil wurde über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Obliegenheit für den Unterhaltsschuldner besteht, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleitet.

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