Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Kann der Arbeitgeber einmal erteilten Urlaub widerrufen?

Jeder Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer Erholungsurlaub gewähren (§ 1 Bundesurlaubsgesetz = BUrlG). Als Arbeitnehmer steht einem ein Mindesturlaub von 24 Werktagen zu. Er muss den Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Bei der Festlegung hat der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmer zu berücksichtigen (§7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz). Die Rechtsprechung hat aber entschieden, dass die Wünsche des Arbeitnehmers vorrangig sind.

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