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Probezeit und die Anrechnung eines Arbeitsverhältnisses vor einer Lehrzeit

Oft beginnen die Arbeitsverhältnisse mit einer Probezeit. Diese ist dazu gedacht, dass sich der Arbeitgeber darüber ein Bild verschaffen soll, ob der Arbeitnehmer für die Aufgaben geeignet ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2004 entschieden, dass die Arbeitszeit, die einem Ausbildungsarbeits- verhältnis voranging, nicht auf die Probezeit angerechnet wird. ( Az 6 AZR 127/04; vgl. Pressemitteilung 94/04)

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