Onlinescheidungsformular Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Scheidungsantrag online an uns übermitteln!

Im Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Den Auftrag können Sie uns hier erteilen. Wir reichen den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Den Verlauf des Scheidungsverfahrens können Sie hier nachlesen.

Viele Webseiten stellen die “Onlinescheidung” anderes dar, als es der Realität entspricht. Die “Irrtümer und Wahrheiten über Onlinescheidungen” haben wir Ihnen hier ausführlich dargestellt.

Sobald Sie uns das Formular ausgefüllt haben, werden wir die Angaben prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt) einig. Wir vertreten Sie auch in den Fällen, in den noch die Scheidungsfolgen geregelt werden müssen.  In diesem Fall bitten wir Sie darum, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen. Dazu können Sie hier hier einen Termin vereinbaren.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit uns zur Einreichung der Scheidung online zu beauftragen. Dadurch wird der Ablauf beschleunigt. Wir haben für Sie ein Formular entwickelt, daß die wichtigsten Daten abfragt. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten. Bitte füllen Sie zunächst die folgenden Felder aus.

Datenschutzerklärung: 

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns  Priorität. Daher halten wir uns an die Regeln des deutschen und europäischen Datenschutzrechtes. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung erhalten Sie hier! 

    1. HerrFrau

    2. JaNein

    Widerrufsbelehrung: Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung den mir erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Rechtsanwalt Klaus Wille, Breite Str. 147 - 151, 50667 Köln oder per Fax: 0221/2724747 sowie per E-Mail (anwalt@anwalt-wille.de).

    Durch das Klicken auf den folgenden Button, öffnet sich das Formular, in welchem Sie Ihre und die Daten Ihres Ehemannes / Ihrer Ehefrau eintragen können.