Arbeitsrecht Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat eine Vielzahl von Beratungsfeldern. Wir beraten Sie u.a. in folgenden Gebieten:

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Arbeitsrecht

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Der Arbeitsvertrag stellt die vertragliche Grundlage im Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber dar und bedarf daher sowohl auf der Seite der Arbeitnehmer als auf Arbeitgeberseite einer intensiven Beratung. Sie als Arbeitnehmer benötigen eine genaue und schnelle Beratung, wenn es darum geht, einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Arbeitgeber zu überprüfen. Gerade im Anfangsstadium können noch Weichen gestellt werden.

Auch der Arbeitgeber benötigt spezielle Arbeitsverträge. Wir passen diese auf Ihre Wünsche an. Wir erstellen daher auf das einzelne Unternehmen angepasste Arbeitsverträge. Hier seien nur an die Dienstwagenregelung, Regelungen über Vergütungen, insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien oder Regelungen über Vertragsstrafen oder befristete Arbeitsverträge erwähnt.

Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen

Eine Abmahnung geht in der Regel einer Kündigung voraus, wenn das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beendet werden soll. Kündigungen haben nicht nur wirtschaftliche, sondern auch psychologische Auswirkungen. Wir beraten Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Für den Arbeitnehmer gehen wir gegen Abmahnungen und Kündigungen vor. In diesem Bereich ist insbesondere die Beratung bei Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen zu nennen. Wir beraten den Arbeitgeber bei der Abfassung solcher Verträge. Bei Beratung von Arbeitnehmern ist u.a. zu kontrollieren, ob der Abschluß eines Aufhebungsvertrages keine Nachteile mit sich bringt. Hier seien etwaige steuerliche Grenzen bei der Abfindung oder im Hinblick auf den Arbeitslosengeldanspruch genannt.

Betriebsvereinbarungen

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebsräte beim Abschluss von freiwilligen oder erzwingbaren Betriebsvereinbarungen. Bei streitigen Vereinbarungen beraten und vertreten wir im Einigungsstellenverfahren.

Wir vertreten Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet, sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 – 151
50667 Köln
Telefon: 0221/20475318
Telefax: 0221/2724747