Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber: , Arbeitsrecht

Allen Kindern und Erwachsenen einen schönen Advent

wünscht Klaus Wille

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LAG Berlin – Brandenburg: Lohn für Schwangere mit Beschäftigungsverbot

Eine Schwangere erhält auch dann dann ihren Lohn, wenn sie ab dem 1. Arbeitstag aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kann. Dies gilt auch dann, wenn sie noch nicht gearbeitet hat.

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LAG Hamm: keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ohne Mitbestimmung durch den Betriebsrat

Wenn eine befristete Betriebsvereinbarung über Mehrarbeit nicht mehr gilt, dann gilt die gesetzliche Regelung und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.

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Keine Erstattung von Anwaltskosten bei Rechtsanwaltwechsel während das Verfahren ruht

Ruht ein Gerichtsverfahren und der Betriebsrat wechselt währenddessen seinen Rechtsanwalt, müssen die Rechtsanwaltkosten des neuen Anwalts nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden.

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BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform

Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.

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Umkleidezeit als Arbeitszeit

Umkleidezeit kann zur Arbeitszeit zählen, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt und auffällig ist und muss bezahlt werden.

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LAG Sachsen-Anhalt: keine Kündigung wegen verspäteter Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Verletzt ein Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden. In der Regel ist vor einer solchen Kündigung eine Abmahnung notwendig.

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BAG: Kein Anspruch des Betriebsrates auf getrennten Telefon- und Internetanschluss

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Einrichtung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses.

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BAG: Arbeitnehmer in Untersuchungshaft: fristlose Kündigung?

Gerät einen Arbeitnehmer in U-Haft, so muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei Verletzung droht aber keine fristlose Kündigung.

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Frohes neues Jahr 2016!

Ein neues Jahr bedeutet neue Hoffnung, neue Wünsche und neue Ziele. Ein glückliches Jahr 2016 wünscht Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Klaus Wille

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