Düsseldorfer Tabelle Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine allgmemein anerkannte Leitlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern. Aus ihr kann abgelesen werden, wie viel Unterhalt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mindestens zahlen muss. Sie ist unterteilt nach Einkommensklassen und nach Altergruppen.

Die wichtigste Fragen zur Düsseldorfer Tabelle werden hier beantwortet.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist gültig ab dem 01.01.2017. Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern auf den Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zur Hälfte angerechnet; bei volljährigen Kinder wird das Kindergeld vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Düsseldorfer Tabelle 2017

Einkommen des Unterhaltspflichtigen
in Euro
Altersstufen in JahrenProzentsatzBedarfskontrollbetrag
0 - 5 Jahre06 bis 1112
bis
17
ab 18. Lebensjahr
1.bis 1.500342 €393 €460 €527 €100880/1.080
2.1.501 - 1.900360 €413 €483 €554 €1051.180
3.1.901 - 2.300377 €433 €506 €580 €1101.280
4.2.301 - 2.700394 €452 €529 €607 €1151.380
5.2.701 - 3.100411 €472 €552 €633 €1201.480
6.3.101 - 3.500438 €504 €589 €675 €1281.580
7.3.501 - 3.900466 €535 €626 €717 €1361.680
8.3.901 - 4.300493 €566 €663 €759 €1441.780
9.4.301 - 4.700520 €598 €700 €802 €1521.880
10.4.701 - 5.100548 €629 €736 €844 €1601.980
ab 5.101 €: nach den Umständen desEinzelfalles

Die weiteren Düsseldorfer Tabellen:

Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018

Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2016

Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 – 151
50667 Köln
Telefon: 0221/20475318
Telefax: 0221/2724747