Familienrecht Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die Ehe, eine Trennung und/oder eine Scheidung von dem Partner, kurz das Familienrecht hat vielfältige rechtliche Auswirkungen. Sie zu vermitteln und im Bedarfsfalle einzugreifen, ist unsere Aufgabe.

Außerdem werden wir Sie über die Besonderheiten beraten, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Dies beginnt mit der Frage, welches Gericht international zuständig ist und setzt sich fort bei der Frage, nach welchem Recht eine Scheidung vorgenommen werden muß. Schließlich helfen wir auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im In- und Ausland.

Mit folgenden Themen werden Sie sich insbesondere innerhalb einer Trennungs- und Scheidungsphase sowie in der Zeit nach Rechtskraft des Scheidungsurteils auseinandersetzen müssen. Viele dieser Fragen können Sie durch einen Ehevertrag und/oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung schon regeln.

Unterhalt (© FM2-fotolia.com)

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Unterhalt

Sollten Sie sich von Ihrem Partner trennen oder steht Ihr Entschluss fest, sich von Ihm scheiden zu lassen, so ist der Bereich “Unterhalt” eines der herausragenden Gebiete. Eine Trennung oder Scheidung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie keine finanzielle Unterstützung erhalten. Gerade in den Fällen, in denen Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind, bedeutet dies aber für den Unterhaltsverpflichteten eine große finanziellen Umstellung.

Dazu ist kompetente Hilfe notwendig:

Wir fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehren Ansprüche ab. Dabei werden wir die Unterhaltsansprüche dem Grunde nach oder der Höhe nach überprüfen. Auch wenn Sie von Ihren eigenen Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sollte schon ein Unterhaltstitel bestehen, so werden wir die Abänderungsmöglichkeiten überprüfen. Auch ausländische Unterhaltstitel sind grundsätzlich abänderbar.

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind wiederum einige Besonderheiten zu beachten. Das gleiche gilt, wenn, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht in Deutschland lebt. Hier ist insbesondere darauf zu achten, daß am Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten in Bezug auf Deutschland verschiedene Währungs- und Kaufkraftverhältnisse bestehen. Auch darauf werden wir klare Lösungen anbieten. MEHR


Sorgerecht und Umgangsrecht

Sorgerecht (Elterliche Sorge, Eltern, Vater, Mutter, Kind)

Mit der Trennung der Eheleute kommt häufig die Frage auf, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält.

Wird es gemeinsam ausgeübt oder soll es auf eine Partei übertragen werden? Kann (und soll) eine Entscheidung über das Sorgerecht nachträglich verändert werden?

Lesen Sie hier Mehr zum Sorgerecht.

Wichtig ist: auch wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau das Sorgerecht erhalten hat, so haben Sie das Recht die Kinder regelmäßig zu sehen und der andere hat die Pflicht an der Ausübung des Umgangsrecht aktiv mitzuwirken.

Wir werden gemeinsam mit Ihnen diese Frage des Sorgerechts lösen; sollte es Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern geben, so werden wir aktiv an der Vermittlung und Durchsetzung Ihrer Rechte mitwirken. Dabei ist es notwendig mit den Beteiligten eine Lösung zu suchen. Falls notwendig werden Jugendämter und Beratungsstellen eingebunden.

Lesen Sie hier Mehr zum Umgangsrecht und zum Thema Umgangsverweigerung.

 


Vermögensverhältnisse

Unterhalt ist nicht die einzige vermögensrechtliche Herausforderung, der sich jemand stellen muß, wenn er/sie heiratet, sich von seinem Partner/ seiner Partnerin trennt oder sich scheiden läßt. oder Es müssen auch weitere wirtschaftlichen Gesichtspunkte beachtet werden:

Was ist mit den gemeinsamen Giro- und Sparkonten? Was ist mit gemeinsamen Versicherungen? Wer erhält den Hausrat? Wer erhält das gemeinsame Haus? Was verstehen Juristen unter “Zugewinnausgleich”? Kommt ein Zugewinnausgleichsanspruch für Sie in Betracht.

Über all diese Fragen klären wir im Bedarfsfalle auf und werden interessengerechte Lösungen anbieten.


Scheidungsverfahren

Zunächst ist es wichtig zu wissen, daß derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muß. Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag und erörtern Ihnen alle damit auftretenden Fragen während des Verfahrens. Hier ist insbesondere auf den Versorgungsausgleich hinzuweisen.

In aller Regel wird der Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, daß das Familiengericht im Scheidungsurteil eine Übertragung des sich ergebenden Monatsbetrags von dem Altersversorgungskonto des Ehegatten mit der höheren Altersversorgung auf das Altersversorgungskonto des anderen Ehegatten anordnet. Wir überprüfen nach rechtskräftiger Scheidung, ob ggf. eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu Ihren Gunsten in Frage kommt.

OLG Düsseldorf: Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit

Sollte ein ausländischer Staatsangehöriger Partei des Scheidungsverfahrens sein, wird genau zu prüfen sein, ob der Versorgungsausgleich auch durchgeführt werden muß. In vielen Ländern gibt es keinen “Versorgungsausgleich”, so daß hier von uns einige Besonderheiten zu beachten sind.


Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Ehevertrag

Viele der oben genannten Themen können vor eine Ehe durch eine Vereinbarung (Ehevertrag) geregelt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Wir fertigen gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen an. Es können auch nur Einzelfragen geregelt werden. Hier ist vor allem bei Selbständigen, Freiberuflern, Unternehmern oder Gesellschaftern auf die verschiedenen wirtschaftlichen Folgen hinzuweisen. Diese kann man vermeiden oder zumindest eingrenzen.

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Fachanwalt für Familienrecht in Köln