Rechtsanwälte und Familiengerichte berechnen Kosten nach dem Gegenstandswert / Streitwert. In der Regel wird bei Vaterschaftsanfechtungsverfahren ein Streitwert von 2.000 € angesetzt. Es fallen dann die Gerichtskosten, die Rechtsanwaltskosten, Kosten von Sachverständigen an. Gemäß §174 FamFG hat das Familiengericht bei minderjährigen Beteiligten auch einen Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes notwendig ist. Die Kosten für ein Verfahren in der ersten Instanz sehen wie folgt aus:
Kostenposition | Gebührenhöhe in Euro | Faktor | Kosten in Euro |
Gerichtskosten | 89,00 | 2 | 178,00 |
Rechtsanwaltskosten Verfahrensgebühr Terminsgebühr Auslagenpauschale Zwischensumme Umsatzsteuer (19 %) Rechtsanwaltskosten gesamt | 150,00 150,00 | 1,3 1,2 1,0 | 195,00 180,00 20,00 395,00 75,05 470,05 |
Verfahrensbeistand | 350,00 | 1/2 | 175,00 |
Sachverständigengutachen | ca. | 500,00 | |
Kosten gesamt | 1.146,05 | ||
Die Kosten können sich u.a. aus folgenden Gründen verändern:
1) Der Rechtsanwalt ist außergerichtlich tätig geworden, dann entsteht noch eine Geschäftsgebühr (die teilweise auf die weiteren Kosten des Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren angerechnet).
2) Der Rechtsanwalt hat Fahrtkosten
3) Das Gericht legt ausnahmsweise einen anderen Streitwert an (z.B. bei mehreren Kindern)
4) Das Verfahren wird in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht weitergeführt .
5) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind hier nur geschätzt.
Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Breite Straße 147-151 50667 Köln Tel.: 0221/ 272 47 45 www.anwalt-wille.de www.anwalt@anwalt-wille.de