Rechtsanwälte und Familiengerichte berechnen Kosten nach dem Gegenstandswert / Streitwert. In der Regel wird bei Vaterschaftsanfechtungsverfahren ein Streitwert von 2.000 € angesetzt.  Es fallen dann die Gerichtskosten, die Rechtsanwaltskosten, Kosten von Sachverständigen an. Gemäß §174 FamFG hat das Familiengericht bei minderjährigen Beteiligten auch einen Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes notwendig ist. Die Kosten für ein Verfahren in der ersten Instanz sehen wie folgt aus:

KostenpositionGebührenhöhe in EuroFaktorKosten in Euro
Gerichtskosten 89,002 178,00
Rechtsanwaltskosten
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Zwischensumme

Umsatzsteuer (19 %)

Rechtsanwaltskosten gesamt
150,00
150,00
1,3
1,2
1,0


195,00
180,00
20,00
395,00

75,05


470,05
Verfahrensbeistand 350,001/2175,00
Sachverständigengutachenca. 500,00
Kosten gesamt1.146,05
Hier werden die möglichen Kosten einer gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft beschrieben, die in der ersten Instanz vor dem Familiengericht anfallen können:
Die Kosten können sich u.a. aus folgenden Gründen verändern:

1) Der Rechtsanwalt ist außergerichtlich tätig geworden, dann entsteht noch eine Geschäftsgebühr (die teilweise auf die weiteren Kosten des Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren angerechnet).
2) Der Rechtsanwalt hat Fahrtkosten
3) Das Gericht legt ausnahmsweise einen anderen Streitwert an (z.B. bei mehreren Kindern)
4) Das Verfahren wird in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht weitergeführt .
5) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind hier nur geschätzt.

 

Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
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