Wußten Sie schon, dass ...

im Arbeitsgerichtsprozeß keine gerichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der ersten Instanz von der Gegenseite erstattet werden.

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Aktueller Praxisratgeber

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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille

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Kosten der Mediation

Die Kosten der Mediation werden grundsätzlich nach Stunden berechnet. Vereinbarungen über Tages- oder Pauschalsätze sind jedoch individuell möglich.

Viele Mediationen erzielen schon nach 1-2 Stunden eine Lösung, dies hängt aber grundsätzlich von den Parteien selbst ab.

Die Parteien legen die Kostenverteilung gemeinsam fest. Es hat sich bewährt, dass sich die Beteiligten die Kosten teilen. Dies hat den Vorteil, dass beide gleichermaßen an einer Lösung arbeiten und interessiert sind.

Die Kosten bleiben im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung meist übersichtlich und sind nach Ende der Mediation an den Mediator zu zahlen.

Immer mehr Rechtsschutzversicherung sind bereit, auch die Kosten der Mediation zu tragen, da sie kostengünstiger als ein anwaltliches oder gerichtliches Verfahren ist.

Rechtsanwalt Klaus Wille   |   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de