Wußten Sie schon, dass ...

seit der Unterhaltsreform die Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden müssen, wenn sie vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen worden sind. §1585c Satz 2 BGB...

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Aktueller Praxisratgeber

Unseren aktuellen Praxisratgeber mit weiteren Informationen zum Familien- und Arbeitsrecht finden Sie [hier]


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille

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Scheidungsantrag online an uns übermitteln!

Im Scheidungsverfahren ist die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Den Auftrag können Sie uns hier erteilen. Wir reichen den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Den Verlauf des Scheidungsverfahrens können Sie hier nachlesen.

Viele Webseiten stellen die "Onlinescheidung" anderes dar, als es der Realität entspricht. Die "Irrtümer und Wahrheiten über Onlinescheidungen" haben wir Ihnen hier ausführlich dargestellt.

Sobald Sie uns das Formular ausgefüllt haben, werden wir die Angaben prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt) einig. Wir vertreten Sie auch in den Fällen, in den noch die Scheidungsfolgen geregelt werden müssen.  In diesem Fall bitten wir Sie darum, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen. Dazu können Sie hier hier einen Termin vereinbaren.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit uns zur Einreichung der Scheidung online zu beauftragen. Dadurch wird der Ablauf beschleunigt. Wir haben für Sie ein Formular entwickelt, daß die wichtigsten Daten abfragt. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten. Bitte füllen Sie zunächst die folgenden Felder aus.

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Rechtsanwalt Klaus Wille   |   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de