Wußten Sie schon, dass ...

Sie für den Scheidungsantrag einen Rechtsanwalt benötigen? Für ein Scheidungsverfahren wird durch den Anwalt, beim Familiengericht ein Scheidungsantrag eingereicht.

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Aktuelles Praxisratgeber [it]

[Translate to Italian:] Unseren aktuellen Praxisratgeber mit weiteren Informationen zum Familien- und Arbeitsrecht finden Sie [hier]


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille

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Allgemeines

Die Höhe der Kosten hängt davon ab, womit Sie den Rechtsanwalt beauftragen.

Bei einer Erstberatung erteilt der Rechtsanwalt erstmals dem Mandanten in einer (neuen) Angelegenheit Rat oder Auskunft. Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (BGH Beschluß vom 03.05.2007, Az.: I ZR 137/05). Dabei kann die Beratung durch den Anwalt mündlich oder schriftlich erteilt werden. Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190 EUR zzgl. MwSt.

Die ab dem 01. Juli 2006 geltende Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll.  Wir bieten Ihnen verschiedene Modelle an, zwischen den Sie wählen können:

  • Stundenhonorar
  • Pauschalhonorar
  • Vereinbarung eines Streitwerts

Vereinbaren wir kein besonderes Honorar, rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Sollten wir Sie in Ihrer Angelegenheit außergerichtlich vertreten, so rechnen wir nach dem sog. Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Bei gerichtlichen Verfahren wird durch das Gericht ein Wert festgelegt. Die Berechnung dieser Werte ist von der jeweiligen Angelegenheit abhängig. Dieser wird auch Gegenstands- oder Streitwert genannt.  Danach richten sich die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren, die sich aus bestimmten Tabellen ersehen.  Wir erklären Ihnen gerne vorher die anfallenden Kosten.

Die Kosten für den familienrechtlichen [hier] und arbeitsgerechtlichen Bereich (außergerichtliche [hier] und gerichtliche Kosten [hier]) erläutern wir Ihnen auch auf dieser Homepage.

Rechtsanwalt Klaus Wille   |   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de