Wußten Sie schon, dass ...

seit der Unterhaltsreform die Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden müssen, wenn sie vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen worden sind. §1585c Satz 2 BGB...

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Rechtsanwalt Klaus Wille



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Rechtsanwalt Klaus Wille ist Fachanwalt für Familienrecht.

Für das Erlangen dieser Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechtes erforderlich. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn zum einen ein besonderer theoretischer Kurs und zum anderen ein bestimmte Anzahl von Fällen eingereicht werden, die durch ein Kommission überprüft wird.  

Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis zu führen durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden (§ 4 FAO) und zusätzlich durch drei bestandene je fünfstündige Klausuren (§ 4 a FAO). Ferner muss in den vorbezeichneten Rechtsgebieten für einen Zeitraum von drei Jahren die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, nachgewiesen werden (§ 5 S.1 lit. j FAO).

Folgende Rechtsgebiete werden in dem theoretischen Kurs abgehandelt und in den Klausuren abgeprüft: 

  • Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen;
  • materielles Ehe- und Familienrecht;
  • Scheidungsrecht, Mandatsbearbeitung;
  • Kindschaftssachen; Abstammungsrecht;
  • Ehewohnung und Hausrat;
  • Gewaltschutz;
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
  • Unterhaltsrecht
  • Steuerrecht; Gesellschaftsrecht
  • Sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht; Güterrecht - Zugewinn;
  • Kosten- und Gebührenrecht
  • Versorgungsausgleich;
  • internationales Privatrecht
  • Erbrecht und Familienrecht;
  • Vertragsgestaltung

Schließlich besteht für den Fachanwalt die Pflicht sich jährlich fortzubilden. Kann er diese Pflicht nicht erfüllen, verliert der Rechtsanwalt die Befugnis den Fachwaltstitel zu führen.


Rechtsanwalt Klaus Wille
|   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de