Wußten Sie schon, dass ...

    seit der Unterhaltsreform die Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden müssen, wenn sie vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen worden sind. §1585c Satz 2 BGB...

    [mehr]



    Aktueller Praxisratgeber

    Unseren aktuellen Praxisratgeber mit weiteren Informationen zum Familien- und Arbeitsrecht finden Sie [hier]


    Rechtsanwalt Klaus Wille



    Termin vereinbaren

    Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie umgehend zurück. [eintragen]


    Rechtsanwalt Klaus Wille
    |   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de