
studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Bochum und Bonn. Am strafrechtlichen Institut in Bonn war er unter der Leitung von Prof. Paeffgen wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Seit September 2001 ist er zugelassener Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Familien-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln zugelasen worden. Dies bedeutet für Sie, daß er nunmehr vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland auftretungsberechtigt ist. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten ist dies für Sie von Bedeutung, da die Berufungsinstanz - d.h. die zweite Instanz - für Familiensachen das Oberlandesgericht ist.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist Fachanwalt für Familienrecht. Außerdem ist er Dozent für das Unterhaltsrecht. Er ist Vertrauensanwalt des Vereins "ISUV e.V" (Interessenverband Unterhalt und Familenrecht)
Rechtsanwalt Wille bildet auch Rechtsreferendare aus und bietet Praktikumsstellen an. Falls Interesse besteht, schicken Sie uns die Bewerbungsunterlagen z.Hd. von RA Wille persönlich. mehr
Die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein, in der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung, der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht und die regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen sichert die hohen Ansprüche der Mandanten. Herr Wille spricht neben Deutsch, Englisch auch Italienisch. Er arbeitet außerdem mit Dolmetschern und Übersetzern zusammen.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Klaus Wille finden Sie hier.

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