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Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang, d.h. es ist für die Scheidung die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Den Auftrag können Sie uns hier erteilen. Wir reichen den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Den Verlauf des Scheidungsverfahrens können Sie hier nachlesen.
Viele Webseiten stellen die "Onlinescheidung" anderes dar, als es der Realität entspricht. Es ist ein Irrglaube, daß Scheidungen online durchgeführt werden. "Onlinescheidungen" existieren nicht. Die "Irrtümer und Wahrheiten über Onlinescheidungen" haben wir Ihnen hier ausführlich dargestellt.
Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit uns den Auftrag zur Einreichung der Scheidung online zu erteilen. Dadurch wird der Ablauf beschleunigt. Wir haben für Sie ein Formular entwickelt, daß die wichtigsten Daten abfragt. Mit diesem Formular können Sie uns den Auftrag für eine einvernehmliche Ehescheidung übermitteln.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt) einig.
Sobald Sie uns das Formular ausgefüllt haben, werden wir die Angaben prüfen. Sie können sich dann entweder eine Vollmacht [hier] ausdrucken oder wir schicken Ihnen neben der Auftragsbestätigung eine Vollmacht zu.
Wir vertreten Sie auch in den Fällen, in den die Scheidung beantragt wird und die Scheidungsfolgen geregelt werden müssen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen. Dazu können Sie auch über unser Onlineformular einen Termin vereinbaren. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Navigationsleiste Termin.
Bitte füllen Sie zunächst die folgenden Felder aus.


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