Wußten Sie schon, dass ...

im Arbeitsgerichtsprozeß keine gerichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der ersten Instanz von der Gegenseite erstattet werden.

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Aktueller Praxisratgeber

Unseren aktuellen Praxisratgeber mit weiteren Informationen zum Familien- und Arbeitsrecht finden Sie [hier]


Rechtsanwalt Klaus Wille



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Anfahrt

Sie können uns mit dem PKW, zu Fuß, per Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.


Anreise mit dem PKW und Ihre Parkmöglichkeiten:

Bei Anreise mit dem Auto sollten Sie die Autobahn über die Ausfahrt Köln-Zentrum (Innenstadt) verlassen und dann der Ausschilderung Richtung "Zentrum" oder "Neumarkt" folgen. In der Nähe des Neumarktes finden Sie ein Vielzahl von Parkmöglichkeiten.

Vor unserem Büro finden Sie auch Parkmöglichkeiten für Ihr Fahrrad.


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Unsere Kanzleiräume erreichen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn: Haltestelle Appelhofplatz/Breite Strasse oder Haltestelle Neumarkt; Bus: Haltestelle Neumarkt).

Bei Anreise mit dem Zug erreichen Sie uns vom Kölner Hauptbahnhof in ca. 15 - 20 min., per Taxi oder mit den U-Bahnlinien 6, 5, 18, und 19 (Ausstieg: Appellhofplatz oder Neumarkt.  

Vom Flughafen Köln-Bonn erreichen Sie den Kölner Hauptbahnhof mit der S-Bahnlinie S 13 oder mit dem Taxi.


Rechtsanwalt Klaus Wille
|   Breite Straße 147 - 151   |   50667 Köln   |   Tel 0221 - 2724745   |   anwalt@anwalt-wille.de